Geschäftsbedingungen 2012 der Hengsthaltung Ingo Pape
Allgemeines
Der Züchter, der eine Stute besamen lässt, erkennt folgende Bedingungen an: Für die Bedeckung seiner Stute ist eine Tupferprobe (möglichst in der Rosse entnommen) erforderlich. Davon ausgenommen sind Fohlenstuten mit normal verlaufender Geburt. Die Besamung erfolgt nur nach vorheriger tierärztlicher Follikelkontrolle und Abprobieren am Hengst. Es liegt im Ermessen des Hengsthalters, während des Verlaufs der Rosse tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen zu Lasten des Stutenbesitzers zu veranlassen.
Die Decksaison beginnt am 1. Februar und endet am 31. Juli 2012.
Sollte ein Hengst im Verlauf der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, Tiefgefriersperma eingesetzt werden, oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.
Die Aushändigung des Deckscheines an den Züchter erfolgt nur nach Zahlung des Deckgeldes. Deck- und Pensionsgelder verstehen sich incl. MwSt. Außerdem gelten verbindlich die allgemeinen Bestimmungen des Vereins hannoverscher Privathengsthalter, die auf der Station aushängen.
Die Decktaxen verstehen sich incl. MwSt (7%). Pensionsgeld € 8.- für Stuten ohne Fohlen, € 10.- für Stuten mit Fohlen (incl. 19 % MwSt). Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Hengsthalters.
In dringenden Fällen ist die Besamungsstation zu erreichen unter der
Telefonnummer: +49 (0) 171 - 506 19 89
Die Leitung der Besamungsstation hat: Sabrina Kern
Sonderkonditionen
Im Vorjahr güst gebliebene Stuten erhalten einen Deckgeldnachlass von 50 % auf die aktuelle Decktaxe. Stuten, die auf anderen Stationen güst geblieben sind, erhalten 30 % Nachlass. Stuten, die nach dem 15.06. des Vorjahres besamt wurden und nicht tragend geworden sind, sind im Folgejahr deckgeldfrei. Diese Sonderkonditionen gelten nicht für Quasar de Charry.
Bei Besamung mehrerer Stuten gewähren wir einen Nachlass von € 250.- auf das Deckgeld ab der 3. besamten Stute. Dies gilt nicht für Stuten, denen aus anderen Gründen bereits Nachlass gewährt wurde.
Bei Zahlung der Decktaxen innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 3% Skonto.
Besichtigung
Samstags zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Stallruhe von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Eine DVD der Hengste ist auf Anfrage erhältlich.
Samenversand
Bestellungen müssen bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen.
Telefon 04771 - 2384, Fax 04771 - 2465
Der Versand erfolgt durch Kurierdienst und wird gesondert zu Lasten des Züchters in Rechnung gestellt. Erkundigen Sie sich bitte über unser Nebenstellennetz. Das Transportrisiko des Spermas geht ab Abholung bzw. Absendung von der Station auf den Züchter über. Beim Samenversand ist das Deckgeld im Voraus zu entrichten auf das
| Konto 300 3311 000 |
| BLZ 241 910 15 bei der Volksbank Stade-Cuxhaven |
| SWIFT: GENODEF1SDE |
| IBAN: DE17 2419 1015 3003 3110 00 |
TG-Samen
Beim Erwerb von Tiefgefriersperma erhalten Sie für die Decktaxensumme 3 Besamungsdosen. Dafür erhalten Sie einen Deckschein. Werden weitere Stuten besamt, bei denen eine Trächtigkeit festgestellt wird, stellen wir eine weitere Decktaxe in Rechnung.
Haftung
Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Haftungsgrenze umfasst alle Schäden, die während der Einstellung der Stuten und der Zuführung der Stuten zu den Hengsten entstehen können. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (§§ 833, 834 BGB), hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Hemmoor, im Dezember 2011 Ingo Pape